Algemeine Geschäftsbedingungen

1. Definitionen

1.1. Verkäufer bedeutet MoreMilk2Day B.V., eingetragen im Register der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 80599877. 1.2. Käufer ist die Person, die Produkte/Dienstleistungen des Verkäufers kauft.
1.3. Das Produkt(e) /die Dienstleistung(en) bezeichnet die Produkte/Dienstleistungen, die Gegenstand eines Vertrags, Verkaufs oder einer Lieferung zwischen Verkäufer und Käufer sind.

2. Anwendungsbereich

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen, Verkäufe und sonstige Handlungen und Rechtshandlungen des Verkäufers, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
2.2. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich verweigert.

3. Angebote

3.1. Jedes Angebot des Verkäufers ist frei von Verpflichtung und vorbehaltlich der Änderung des Preises, der Lieferzeit und der Verfügbarkeit zu liefern. Das Angebot kann vom Verkäufer jederzeit widerrufen werden, solange es vom Käufer nicht angenommen wurde. 3.2. Das Angebot kann vom Verkäufer auch nach Annahme durch den Käufer widerrufen werden, wenn Fehler bei der Berechnung des Preises oder andere Fehler einer Korrektur bedürfen. Der Verkäufer wird sein Angebot so schnell wie möglich und jederzeit innerhalb von 48 Stunden nach dem Tag zurückziehen, an dem das Angebot angenommen wird. Der Verkäufer hat den Grund(e) für den Widerruf anzugeben. Im Falle eines Widerrufs hat der Käufer Anspruch auf die sofortige Rückerstattung der bereits gezahlten Mittel. Der Verkäufer ist niemals an offensichtliche Fehler und/oder Fehler im Angebot oder Angebot gebunden.

4. Preise

4.1. Die vom Verkäufer genannten Preise verstehen sich ohne MwSt. Sofern nicht anders vereinbart, enthalten die Standardverpackung des Verkäufers.
4.2. Erhöhen sich die Kosten des Verkäufers für das Produkt(en) in der Zeit zwischen Annahme der Bestellung durch den Verkäufer und Lieferung aufgrund von Umständen, die außerhalb der Einfluß von der Verkaufer liegen, kann der Verkäufer jederzeit vor Lieferung den Käufer schriftlich über eine Erhöhung des Vertragspreises in Höhe der Kostensteigerung informieren. , und dieser erhöhte Preis wird durch den Vertragspreis ersetzt.
4.3. Sollte kein konkreter Handelsbegriff angegeben werden, so decken die Preise die Lieferung “ab Werk” ab. Bei zusätzlichen Lieferkosten jeglicher Art zur Durchführung oder zur Erfüllung der Anforderungen des Käufers werden diese zusätzlichen Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt.

5. Zahlungen

5. Zahlungen

5.1. Alle Zahlungen erfolgen gemäß den Zahlungsmöglichkeiten auf www.moremilk2day.com
5.2. Alle Rechnungen für Wissenspartner sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Die Zahlungen erfolgen in der in der Rechnung des Verkäufers angegebenen Währung.                                                                                                                                          5.3. Alle Kosten und Aufwendungen des Verkäufers im Zusammenhang mit der Einziehung überfälliger Konten werden vom Käufer erstattet. Zahlt der Käufer den Verkäufer nicht bis zum Fälligkeitstag vollständig, ist der Verkäufer berechtigt, automatisch ohne vorherige Ankündigung Zinsen in Höhe von 2 Prozent pro Jahr über den aktuellen gesetzlichen Zinsen im Wohnsitzland des Verkäufers zu berechnen. 5.4. Ist der Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt mit Zahlungen überfällig oder scheint sich nach Ansicht des Verkäufers in finanziellen Schwierigkeiten zu befinden, so kann der Verkäufer ohne Haftung oder Beeinträchtigung seiner sonstigen Rechte alle seine Verpflichtungen aussetzen, das/die Produkt(e) im Transit veräußern und weitere Lieferungen im Rahmen eines Vertrags mit dem Käufer aufschieben oder stornieren oder Vorauszahlung oder zufriedenstellende Sicherheit für die Zahlung solcher Lieferungen verlangen.                                        5.5. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung von Beträgen (oder Teilen davon) nach Fälligkeit auszusetzen oder zurückzuhalten, da ein Aufverzugsrecht oder eine (angebliche) Gegenklage des Käufers oder aus einem anderen Grund fällig geworden ist.

6. Lieferung, Risiko und Eigentum

6.1. Der vom Verkäufer genannte Liefertermin ist eine Prognose, ist für den Verkäufer aber nicht rechtsverbindlich.
6.2. Sofern Zeitpunkt und Ort der Lieferung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, erfolgt die Lieferung “ab Werk”.                              6.3. Lehnt der Käufer die Lieferung ab oder vernachlässigen sie die für die Lieferung erforderliche Information oder Weisung, so ist der Verkäufer berechtigt, das/die Produkt(e) auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern.
6.4. Alle Risiken in den Produkten gehen auf den Käufer über, wenn der Verkäufer das Produkt(e) in Übereinstimmung mit den Verkaufsbedingungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Käufer oder jede andere Person liefert, an die der Verkäufer vom/den Käufer zur Lieferung des Produkts(s) autorisiert wurde.
6.5. Sofern nicht angegeben ist, dass der Transport auf Gefahr des Verkäufers durchgeführt wird, ist ein Konnossement an Bord, eine Empfangsbestätigung für den Versand, Frachtbrief oder ein ähnliches Dokument ein schlüssiger Nachweis der Lieferung, unabhängig davon, ob die Person, die den Empfang oder das Dokument ausgibt, die Befugnis des Käufers dazu hat.
6.6. Der Käufer hat das/die Produkt(e) nach Erhalt des Produkts(en) gründlich zu prüfen und den Verkäufer innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem angegebenen Liefertermin unverzüglich oder bei Nichtlieferung schriftlich über Verluste, Schäden oder Nichtlieferungen zu informieren. Wenn der Käufer den Verkäufer nicht kontrolliert und/oder benachrichtigt, haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht für Verluste oder Schäden an oder die Nichtlieferung des Produkts(s), die bei der Inspektion entdeckt worden sein könnten.                            6.7. Ungeachtet des Vorstehenden verbleibt das Eigentum an dem/den Produkt(en) beim Verkäufer, bis er die Zahlung in voller Höhe aller Beträge erhalten hat, die vom Käufer an den Verkäufer in Bezug auf Produkte(n) oder Dienstleistungen fällig werden, die im Rahmen eines zwischen ihnen bestehenden Vertrags erbracht werden, vorausgesetzt, wenn der Käufer einen Teil des Produkts(en) an einen Dritten verkauft, , wird der Erlös aus diesem Verkauf vom Käufer für das Konto des Verkäufers gehalten, bis der Verkäufer vollständig bezahlt ist.
6.8. Alle Verkäufe sind endgültig und es werden keine Rückerstattungen oder Gutschriften für zurückgesendete Produkte angeboten, unabhängig davon, ob das/die Produkt(e) Gegenstand einer Reklamation sind oder nicht, es sei denn, der Verkäufer hat vor dieser Rücksendung schriftlich zugestimmt und die Rücksendungen kommen unverzüglich und in gutem Zustand (d. h. ungeöffnet, nicht verrostet oder beschädigt).

7. Höhere Gewalt

Ereignisse, die der angemessenen Kontrolle einer der Parteien unterliegen, entbinden den Verkäufer von seiner Lieferverpflichtung und des Käufers von seiner Verpflichtung zur Lieferung und berechtigen jede Partei, vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Lieferung nicht stattgefunden hat.

8. Garantie, Reklamationen und Haftung

8.1. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass Produkte jederzeit in Übereinstimmung mit den entsprechenden Produktdatenblättern, Sicherheitsdatenblättern und einschlägigen lokalen Rechtsvorschriften transportiert, gelagert, aufgebracht und entsorgt werden.                    8.2. In Bezug auf das/die Produkt(e) gilt eine Werksgarantie, sofern der Lieferant den Käufer ausdrücklich über die Existenz und den Bereich der Werksgarantie informiert hat. Für den Fall, dass der Käufer nach Ansicht des Verkäufers zu Recht eine Werksgarantie fordert, wird der Lieferant alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass der Hersteller der Beschwerde des Verkäufers nachkommt. Im Falle der Ablehnung der Reklamation durch den Hersteller, aus irgendeinem Grund, käufer hat keinen Anspruch auf Entschädigung durch den Verkäufer. Abgesehen von dieser Werksgarantie werden keine Garantien vom Verkäufer gewährt.                      8.3. Außer wie in der vorstehenden Werksgarantie vorgesehen, haftet der Verkäufer nicht für sichtbare oder versteckte Mängel im Produkt, mit Ausnahme einer Haftung des Verkäufers im Zusammenhang mit der Produkthaftung im Sinne von Art. 6: 185 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.                                                                                                                                                                                8.4. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel des Produkts(en) oder für Verluste oder Schäden, die sich daraus ergeben, es sei denn, die schriftliche Mitteilung über solche Mängel erfolgt unverzüglich innerhalb von fünf (5) Tagen, nachdem die Mängel durch Inspektion und/oder Prüfung des Produkts(en), vor oder nach Gebrauch, und in keinem Fall nach Ablauf ihrer Haltbarkeitsdauer oder später als zwölf Monate nach Erhalt des Produkts(en), auch wenn dies zuerst eintritt, auch wenn dies der Fall ist. Der Käufer wird das/die Produkt(e) unmittelbar nach der Lieferung und/oder Verwendung einer angemessenen Prüfung unterziehen. Der Verkäufer ist für eine Forderung nicht verpflichtet, es sei denn, das angeblich fehlerhafte Produkt(en) wird vom Vertreter des Verkäufers zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt und der Käufer legt die angeforderte Begründung und Beweise vor.
8.5. Vorbehaltlich der anderen Einschränkungen dieser Klausel ist die Haftung des Verkäufers für fehlerhafte Produkte in jedem Fall auf eine Rückerstattung des Kaufpreises an den Käufer oder nach Wahl des Verkäufers auf einen Ersatz dieses Produkts(en) am Lieferort beschränkt.
8.6. Die Haftung des Verkäufers, falls vorhanden, für die Nichtlieferung der Produkte rechtzeitig oder überhaupt nicht den Betrag einer Wertminderung der Produkte zwischen dem Zeitpunkt der Lieferung und dem Tag, an dem sie tatsächlich geliefert wurden oder an dem der Vertrag gekündigt wurde, nicht überschreitet , wie der Fall sein kann.
8.7. Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für entgangenen Gewinn oder andere Folgeschäden oder indirekte Schäden jeglicher Art des Käufers, die sich aus (i) fehlerhaften Produkten, (ii) der Nichtlieferung der Produkte rechtzeitig oder überhaupt, (iii) der Lieferung oder Nutzung der vom Verkäufer erbrachten Produkte oder (iv) Dienstleistungen des Verkäufers ergeben.

9. Beratung und Unterstützung

9.1. Wenn der Verkäufer dem Käufer (technische oder kommerzielle) Beratung und/oder Unterstützung im Zusammenhang mit der Verwendung oder Anwendung des Produkts(en) zur Verfügung stellt, gilt Folgendes:

a. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie oder Verpflichtung und übernimmt keine Haftung in Bezug auf eine technische oder kaufmännische Beratung oder Unterstützung, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich schriftlich dem Gegenteil zugestimmt.
b. die Verantwortung für die Ausführung von Arbeiten mit der Verwendung der Produkte bleibt beim Käufer, seinem Auftragnehmer oder dem Eigentümer des Gegenstandes. Das Vorhandensein und/oder die Beratung des Vertreters des Verkäufers entbindet den Käufer, seinen Auftragnehmer oder den Eigentümer des Gegenstands nicht von seiner Verantwortung für die korrekte Ausführung und Qualitätssicherung in Bezug auf die Verwendung des Produkts(en). Der Verkäufer wird jederzeit schadlos gehalten und von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf seine Anwesenheit oder Beratung entschädigt.
c. Jedes empfohlene Produkt oder System basiert auf den Informationen, die dem Verkäufer in Bezug auf die Leistung und die erwartete Lebensdauer, die Umgebungsbedingungen und die physikalischen Abmessungen des Objekts zur Verfügung gestellt werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit dieser Informationen oder der auf diesen Informationen basierenden Ratschläge.

10. Anwendbares Recht, Zuständigkeit

10.1. Alle Verträge des Verkäufers mit dem Käufer, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unterliegen ausschließlich den Gesetzen des Wohnsitzlandes des Verkäufers.
10.2. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wien, 11. April 1980) ist ausdrücklich ausgeschlossen.      10.3. Die Gerichte des Wohnsitzlandes des Verkäufers sind allein zuständig, es sei denn, der Verkäufer entscheidet, beim zuständigen Gericht im Wohnsitzland des Käufers zu entscheiden.